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Mobbing >> Arbeitgeber / Führungskräfte >> Prävention: Was man im Vorfeld tun kann

Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung "Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz"

Betriebsräte - aber auch Arbeitgeber - betreten bislang "Neuland", sobald sie sich mit dem Thema der Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz beschäftigen. Da es bislang noch keine Veröffentlichung bereits abgeschlossener Vereinbarungen zu dieser Thematik gibt, können sie nicht von den Erfahrungen anderer Betriebsparteien profitieren. Dies sollte sie aber nicht abhalten, die "Vorreiterrolle" zu übernehmen - im Gegenteil; es müsste Ansporn sein, gestaltend auf das (Sozial-)Verhalten am Arbeitsplatz im Sinne einer Humanisierung der Arbeit einzuwirken. Dass sich Betriebsräte hierbei insbesondere der Unterstützung ihrer Gewerkschaft gewiss sein dürfen, bedarf keiner besonderen Erwähnung.

Die aufgeführten Eckpunkte sind weder abschließend, noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit, Allgemeingültigkeit sowie Unumstößlichkeit. Sie sollen aufzeigen, über welche Aspekte während der Vorbereitungs-, Verhandlungs- sowie Formulierungsphasen nachgedacht werden sollte.

Gestaltung der Überschrift

  • positiv formulieren (z. B. Betriebsvereinbarung für einen partnerschaftlichen Umgang am Arbeitsplatz
  • negativ formulierte Überschriften wecken Vorbehalte und stoßen bei den Beschäftigten regelmäßig auf Ablehnung
Bezeichnung der Vertragsparteien

Präambel

  • Hintergrund, Anlass, Absichten, Sinn und Ziele der Vereinbarung
  • Präambel dient der Information
  • Präambel soll sensibilisieren

Geltungsbereich

  • räumlich
  • persönlich
  • zeitlich (sofern auf Zeit abgeschlossen)

Begriffsbestimmung

  • was ist ein Konflikt im Sinne der Vereinbarung?
  • was sind unfaire Formen Konfliktaustragung (z.B. Mobbing)?
  • was sind faire Formen der Konfliktbewältigung?

Verhaltenskodex

  • wie wollen wir uns am Arbeitsplatz verhalten
  • welche Verhaltensweisen dulden wir nicht am Arbeitsplatz (z.B. diskriminierende Witze und Späße)
Hilfe bei der Konfliktlösung

Einrichtung einer innerbetrieblichen Anlaufstelle

  • Anlaufstelle positiv formulieren (insbesondere um Vorverurteilungen zu vermeiden und Vorbehalte auszuschließen); z.B. "Betriebsklimabeauftragter"
  • Mitwirkende der Anlaufstelle, Anzahl (evtl. Anforderungsprofil erstellen)
  • Wem zugewiesen? (Arbeitgeber oder Betriebsrat)
  • Regelung der Befugnisse und Kompetenzen der Anlaufstelle (Wofür zuständig?)
  • Schulung und Supervision der Mitwirkenden der Anlaufstelle
  • Ort der Anlaufstelle
  • Geschäftsordnung der Anlaufstelle
  • sachliche Ausstattung der Anlaufstelle
  • Sprechzeiten
  • Kostentragung

Konfliktlösungsverfahren

  • Einschaltung der Anlaufstelle
  • Verfahrensschritte und Zeitrahmen
  • Sanktionen, (falls gewünscht, regeln)
  • Einschaltung/Beteiligung von Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Einschaltung von Externen, Sachverständigen usw.
  • Freistellung und Entgeltfortzahlung für die Teilnahme am Konfliktlösungsverfahren
  • Kostentragung

Rechte und Pflichten der Mitwirkenden der Anlaufstelle

  • Recht auf Information durch Beschäftigte und Vorgesetzte
  • Recht auf Leitung des Konfliktverfahrens
  • Schweigepflicht
  • Sorgfaltspflichten
  • Fortbildungs- und Qualifizierungspflichten
  • Berichtspflichten (Was, wann und an wen?)

Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten (einschließlich der Vorgesetzten) sowie Maßnahmen, die der Verbesserung des Betriebsklimas sowie des Umgangs untereinander dienen; z.B.

  • humane Gestaltung des Arbeitsplatzes (Blumen, Bilder usw.)
  • regelmäßige Gespräche zwischen Vorgesetzten und Untergebenen
  • offene Informationspolitik
  • Benennung von Vertrauenspersonen
  • Runder Tisch
  • Kummerkasten
  • Partnerschaftlicher Führungsstil
  • gegenseitiger Respekt
  • keine Diskriminierung, Schikanierung usw.

Inkrafttreten, Kündigung, Nachwirkung

  • Datum des In-Kraft-Tretens, sofern vereinbart; ansonsten automatisches In-Kraft-Treten mit Unterzeichnung der Vereinbarung
  • Kündigungsfrist
  • Bestimmung, wonach die Vereinbarung solange in Kraft bleibt, bis sie durch eine neue Vereinbarung abgelöst wird
  • Bestimmung, wonach die nachwirkende Vereinbarung auch für solche Beschäftigte gilt, die ihre Beschäftigung nach dem Ablauf der Kündigungsfrist aufgenommen haben
Verpflichtung zur Umsetzung, Überprüfung und Fortschreibung der Vereinbarung

Lösung von Meinungsverschiedenheiten

  • Verfahrensregelungen in Bezug auf die Betriebsvereinbarung
  • Verfahrensregelungen zwischen den Mitwirkenden der Anlaufstelle

Salvatorische Klausel

d.h. Regelung, daß die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung nicht von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmen berührt wird und Verpflichtung zur wirksamen Neuregelung unwirksamer Bestandteile

Datum, Unterschriften der Vertragsparteien

Quelle: Martin Wolmerath/Axel Esser, "Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz", Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) 2/9

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